Als Antwort auf <a href="https://medizinrecht-blog.de/heilmittelwerberecht/pzr-gutscheine/#comment-21992">Schuberth</a>.
Der Unterschied ist, dass in dem einen Fall nur einzelne Gutscheine im Rahmen einer Tombola verlost wurden. In dem anderen Fall wurden Sie in großer Anzahl an Neupatienten ausgegeben.
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